Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, 2000/60/G) ist ein von der EU erarbeitetes Maßnahmenpaket, das den europaweiten Schutz aller Wasserkörper (Oberflächengewässer, stehende Gewässer, Grundwasser) zum Ziel hat.
Mit Beschlussfassung im Jahr 2000 und mit Inkrafttreten und Übernahme in die deutsche Wassergesetzgebung (WHG und HWG) im Jahr 2009, wurde der rechtliche Rahmen geschaffen, mit dem die Revitalisierung naturfern ausgebauter Gewässer für den Eigentümer (in Hessen die jeweilige Gemarkungskommune) zur gesetzlichen Pflichtaufgabe wurde.
Die WRRL gilt für alle Gewässer mit einem Einzugsgebiet von mehr als 10 km². Vom Prinzip her sind in Hessen ca. 1/3 der naturfern ausgebauten Gewässerabschnitte zurück in einen „ökologisch guten Zustand“ zu versetzen. Die größeren Gewässer im Kreis Bergstraße sind im gewässerökologischen Sinne zu rd. 95 % als „naturfern ausgebaut“ klassifiziert. Die gesetzlich vorgegebene Renaturierungsverpflichtung gilt im Kreis Bergstraße für ca. 50 km Gewässerstrecken. Das –vom Land Hessen- abgeschätzte finanzielle Umsetzungsvolumen betrug 2009 ca. 50 Mio. €.
Das Fristende war ursprünglich für 2015 angesetzt, geschehen ist bis dahin aber nicht allzu viel, der Erfüllungsgrad lag deutschlandweit bei weniger als 10 %.
Auch gegen Ende der ersten Verlängerungsfrist (2021) sieht es nicht viel besser aus: Die Umsetzung stockt weiterhin aus vielerlei Gründen, vornehmlich aber aufgrund ausufernder Bürokratie, mangelnder Flächenverfügbarkeit der „öffentlichen Hand“ sowie der fehlenden Bereitschaft angrenzender Grundstückseigentümer und der Agrarindustrie, auch nur geringe Teilflächen dauerhaft aus der intensiven Bewirtschaftung zu nehmen. Der stetig steigende Flächenverbrauch durch die Gewerbe-, Industrie- und Siedlungsausbreitung der Ballungsräume Rhein-Main und Rhein-Neckar tut sein Übriges, der “Kampf um die Fläche“ ist voll entbrannt. Bei Nichterfüllung der WRRL droht ab 2027 die Sanktionierung durch Strafzahlungen an die EU (Stand 06/2020).