Gehölze / Begleitvegetation


An einem natürlichen Gewässer bildet sich ein uferbegleitender Gehölzsaum aus verschiedenen, standorttypischen Baum- und Straucharten. Dieser hat –neben seiner Beschattungswirkung- eine wichtige  Habitatsfunktion für diverse weitere Tierarten, die sich dort in ihrem Lebensraumanspruch- und Zyklus zeitweise oder auch dauerhaft aufhalten.

Die Gewässerläufe dienen im Weiteren vielen Tierarten als Orientierungsachse und Wanderkorridor und sind mit ihrem Gehölzsaum oftmals das einzige noch Deckung-spendende Element in einer sonst stark ausgeräumten Landschaft.

Typische gewässerliebende Gehölze in der Oberrheinebene und angrenzenden Mittelgebirge sind diverse Weidenarten (Silberweide, Trauerweide, Saalweide, Bruchweide etc.), die Schwarzerle, Esche, Pappel (häufig Hybriden), Hasel, Schlehe, Weißdorn, Holunder, Hartriegel usw., die – in unterschiedlicher (abgestufter) Höhenausbildung einen dichten Begleitsaum bilden. Ein gut ausgeprägter Grünzug beschattet das Gewässer und schützt dieses damit vor Überhitzung, Sauerstoffreduzierung und Veralgung, leitet aber auch –und das ist für das Kleinklima in den Siedlungsbereichen der Oberrheinebene sehr wichtig- Kaltluftströmungen aus dem Vorgebirge in das Flachland. Das Vorhandensein- bzw. die Revitalisierung dieser Kaltluftschneisen gewinnt –anhand der zunehmenden sommerlichen Hitzestauung –  immer mehr an Bedeutung und findet zunehmend auch in der Bauleitplanung seine Berücksichtigung

Da fast alle Gewässer in der Metropolregion Rhein Neckar durch den jahrhundertelangen Siedlungsbau eingeengt und kanalisiert wurden, ist ein natürlich gewachsener Gewässerrandstreifen überwiegend bis vollständig verschwunden. Intensive Landnutzung und harte Verbauung, oftmals bis an die Uferböschung heran, lassen einem Vegetationsstreifen nur geringe Möglichkeiten für die eigendynamische Entwicklung. So ist die Pflege der Ufervegetation ein wichtiger Bestandteil der allgemeinen Gewässerunterhaltung.

Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht ggü. Angrenzergrundstücken, -Wegen und Gebäuden, sind ganzjährig immer wieder Rodungsmaßnahmen- bzw. Gefahrenfällungen notwendig. Die normale Pflege oder Entnahme von Gehölzen findet aber überwiegend in der vegetationsruhenden Zeit zwischen Oktober und Februar statt.

Auch nichtheimische oder standortfalsche  Gehölze oder ganze Gehölzgruppen werden im Rahmen der Gewässerunterhaltung gelichtet oder gänzlich entnommen, um Platz für eine standorttypische Ufervegetation zu schaffen.