Invasive Arten

Entlang der meisten Gewässer ist seit Jahren eine starke Ausbreitung von Neophyten (Invasive Pflanzenarten) festzustellen. Unübersehbar ist inzwischen der Japanknöterich und das indische Springkraut im wasserseitigen Ufer- bzw. Böschungsbereich teilweise über Kilometer dominierend. Insbesondere das Springkraut, welches fast ganzjährig blüht und im Frühjahr und Spätherbst oftmals als letzte Futterpflanze für einige Insektenarten dient, bildet über längere Strecken einen sehr dichten Uferbegleitsaum, in welchem für wuchsschwächere heimische Pflanzenarten wenig Platz übrig bleibt. 

Japanknöterich-Feld an der Weschnitz in Fürth (Quelle: GVB)
Japanknöterich: Starke Bestände in Rimbach an der Weschnitz (Quelle: GVB)
Japanknöterich: Gezielte Bekämpfung im Monatsrhythmus (Quelle: GVB)
Indisches Springkraut, Blatt und Blüte (Quelle: GVB)

So werden Stück für Stück heimische Gräser und Sträucher verdrängt. Die beiden Arten breiten sich über „springende“ Samen sowie Rhizome (Wurzelstücke) entlang der Gewässer durch „Abtrieb“ in Fließrichtung aus. Im umweltverträglichem Sinne bekämpft der Verband – unter Zuhilfenahme von fachlich qualifizierten Firmen- besonders starke Neophytenbestände an den Gewässern durch regelmäßiges niedermähen in der Vegetationszeit.

Kanadische Goldrute in Bensheim, Nähe Tongruben (Quelle: GVB)

Diese personalintensiven Maßnahmen führen – nun nach mehreren Jahren- zu einem gewissen Erfolg, was an einem sehr langsamen Rückgang der betroffenen Flächengröße erkennbar ist. Eine „Rezeptur“ zur rückstandslosen Beseitigung der Bestände wird diese Methode nicht, da der personelle Aufwand für die Bekämpfung fern jeglichen Wirtschaftlichkeitsgedankens liegt. Da alle bisherigen Regelungen zum Umgang mit Invasiven Pflanzenarten wirkungslos geblieben sind, ist langfristig auch mit einer Veränderung des landschaftlichen Erscheinungsbildes durch große Dominanzbestände invasiver Arten zu rechnen, wie es z.B. bei der gelb blühenden Kanadischen Goldrute der Fall ist.

Seltener dagegen tritt die Herkules-Staude, bzw. der Riesen-Bärenklau im Nahbereich von Gewässern oder Feuchtflächen in Erscheinung, ist aber bei Hautkontakt und Sonneneinstrahlung aufgrund seiner ätzenden Wirkung als giftige Pflanze einzustufen und wird daher bei bekannt werden eines Pflanzenstandorts von dem kommunalen Bauhof oder vom GVB normalerweise sofort entfernt.