Gewässerunterhaltung


Die Tätigkeiten in der allgemeinen Gewässer- und Bauwerksunterhaltung bewegen sich im Rahmen der Berufsfelder von Forst- und Landwirtschaft, dem allgemeinen Erd- und Tiefbau sowie der Maschinen- und Anlagentechnik. Neben der Gewässerunterhaltung sowie Pflege und Entwicklung der dazugehörigen Vegetation gehört auch die Bauwerks- bzw. Gebäudeinstandhaltung sowie die Wartung von Technik und Steuerung dazu.

Die allgemeine und turnusmäßige Gewässerunterhaltung erfolgt mit Personal und Gerät des Verbandes. Saisonal sind Subunternehmer im Einsatz, so z. Bsp. bei der Heuwerbung an Talsperren und Hochwasserdeichen, bei der Bekämpfung invasiver Pflanzenbestände oder bei der Herstellung oder Sanierung von Bauwerken der Wasserwirtschaft.

 

Die Kriterien der Gewässerunterhaltung richten sich vornehmlich nach:

  • Sicherstellung des freien Abflusses bei Normal- und Hochwasser, d. h. Entnahme von Gegenständen, die sich im Gewässerbett befinden und durch Verlagerung eine Verengung des Abflussquerschnittes verursachen können. Neben größeren Müllmengen und Vandalismus-Hinterlassenschaften betrifft dies hauptsächlich die Bergung umgestürzter oder angeschwemmter Gehölze und die Beseitigung aller sonstigen Treibgut-Ansammlungen, die zu einer Verlegung des Abflussquerschnittes führen können.

  • Bestellung bzw. Aufrechterhaltung der allgemeinen Verkehrssicherung für die Gewässergrundstücke im Nachbarschaftsrecht, z. Bsp. Absturzsicherung an Steilstellen,  Windbruchgefährdung bei Gehölzen (Baumsterben), Gefahrenfällungen usw.

  • Reparatur, Regulierung – bzw. Sicherung von Erosionsschäden (Ausspülungen) an Ufern- bzw. Böschungen und Bauwerken.
    Ausgenommen von der Unterhaltungspflicht sind Erosionsschäden an Ufermauern angrenzender Privatgrundstücke, da diese ausschließlich der zusätzlichen „Landgewinnung“ zu Ungunsten der Gewässergeometrie- und Ökologie gedient haben.

  • Revitalisierung des natürlichen Lebensraumes durch ökologische Aufwertungsmaßnahmen nach den einschlägigen fachlichen und gesetzlichen Vorgaben, Herstellung der ökologischen Längsdurchgängigkeit durch die Beseitigung oder Umgehung von Wehranlagen, Entwicklung naturnaher Bach- und Uferstrukturen sowie Stillwasser- und Wasserwechselbereichen. Stabilisierung und Entwicklung einer standortgerechten Begleitvegetation.

Mit dem sich ständig erweiternden Wissen um die komplexen Abläufe in dem „Ökosystem Fließgewässer“ hat sich die Gewässerbewirtschaftung in den letzten beiden Jahrzehnten stark verändert. Die Bachläufe werden heutzutage nicht mehr „ausgeputzt“ sondern es wird eine vertretbare Balance zwischen Lebensraumbewirtschaftung (belassen) und Hochwassergefährdung (entnehmen) praktiziert.

Quelle Bilder: GVB